§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Die Lokavor AG, Oberstrasse 14, CH-8274 Tägerwilen (nachfolgend „Lokavor“ oder „Wir“), bietet ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Händler“), die Möglichkeit, einen Online-Marktplatz für Lebensmittel als Software-as-a-Service-Plattform (nachfolgend „Marktplatz“) zu nutzen. Die Händler erhalten die Möglichkeit eines kostenlosen Zugangs zu dem Markplatz durch die Nutzung einer, über die App-Stores der Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland („Apple“) und der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) herunterladbaren, mobilen App (nachfolgend „Lokavor-App“). Ferner stellt Lokavor die zugehörige, unter www.lokavor.de abrufbare, Lokavor-Website (nachfolgend „Website“) zur Nutzung bereit. Über die Website sowie die Android-Version der Lokavor-App erhalten die Händler die Möglichkeit kostenpflichtig zusätzliche Leistungen, wie die LokavorMicrosite, den LokavorQuickShop oder die LokavorBox (nachfolgend insgesamt „Produkte“) zu buchen. Nach der Buchung der entsprechenden Produkte haben die Händler die Möglichkeit, diese gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen für die vereinbarte Laufzeit in Anspruch zu nehmen.
(2) Vertragspartner und Händler kann nur ein Unternehmer sein, der nicht als Verbraucher handelt. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Für die Nutzung der Lokavor-App, der Website sowie angebotenen Produkte durch den Händler gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Händlers werden nicht anerkannt, es sei denn, Lokavor stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Mit der Installation und Nutzung der Lokavor-App bzw. mit Abschluss der Buchung eines Produktes gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen akzeptiert der Händler die Geltung dieser Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(4) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Händler von Lokavor in Textform (z. B. durch Ankündigung innerhalb der Lokavor-App oder Website), mitgeteilt . Widerspricht der Händler solchen Änderungen nicht ausdrücklich in Textform innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, werden die Änderungen Vertragsbestandteil und gelten als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Händler im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
(5) Lokavor und Händler sind sich einig, dass bei Auslegungszweifeln das Vorliegen eines Dienstvertrages angenommen werden soll; die vertragsgegenständlichen Leistungen sowie hiermit verbundene Bereitstellungs- und Supportleistungen werden als dienstvertragliche Leistungen erbracht.
§ 2 Gegenstand und Leistung
(1) Lokavor stellt einen Marktplatz für den Handel mit Lebensmitteln für Endverbraucher (nachfolgend „Einkäufer“) und Händler bereit und ermöglicht Händlern und Einkäufern auf diesen Marktplatz über die Lokavor-App zuzugreifen. Vorbehaltlich der Buchung der entsprechenden Produkte, bietet Lokavor den Händlern die Möglichkeit, ihr Geschäft und ihre Artikel gegenüber anderen Händlern und Einkäufern über die Lokavor-App zu präsentieren und mit Einkäufern Kaufverträge über angebotene Artikel abzuschließen. Dabei verfügt die Lokavor-App über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Einkäufer und Anbieter wie auch über Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller über die Lokavor-App abgewickelten laufenden Geschäftstransaktionen der Händler.
(2) Die Leistungen von Lokavor bestehen u. a. in:
(a) Möglichst konstante Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes sowie der Website und des jeweils gebuchten Produkts nach Buchung des Händlers gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren;
(b) Bereitstellung eines Zugangs für den Händler zum Marktplatz über die Lokavor-App.
(3) Vorbehaltlich der entsprechenden Buchung eines oder mehrerer Produkte gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen, bietet Lokavor dem Händler die Möglichkeit,
(a) im Rahmen der kostenpflichtigen LokavorMicrosite, sein Geschäft gegenüber Einkäufern über die Lokavor-App zu präsentieren. Lokavor stellt dem Händler hierfür verschiedene Templates zur Verfügung und ermöglicht es dem Händler Inhalte (Bilder, Logos, etc.) hochzuladen;
(b) im Rahmen der kostenpflichtigen LokavorMicrosite, Einkäufer über eine Follower-Funktion zu kontaktieren und über Artikel, Angebote und Events zu informieren. Hierfür stellt Lokavor dem Händler entsprechende Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten über die Lokavor-App zur Verfügung. Lokavor stellt dem Händler vorgefertigten Logos für Zertifizierungen über die Lokavor-App sowie individuelle, QR-Codes zur Verfügung, über welche Einkäufer direkt auf den öffentlichen Bereich der Microsite des Händlers innerhalb der Lokavor-App gelangen können;
(c) im Rahmen des kostenpflichtigen LokavorQuickshop, über die Lokavor-App Artikel anzubieten und Kaufverträge über diese Artikel mit Einkäufern abzuschließen. Ferner bietet Lokavor dem Händler im Rahmen des LokavorQuickshop die Möglichkeit, geschlossene Kaufverträge über einen Online-Zahlungsdienstleister abzuwickeln;
(d) im Rahmen der LokavorBox, Restware gegenüber Einkäufern zur kostenlosen Abholung anzubieten.
(4) Die Leistungen von Lokavor bestehen nicht in:
(a) Gewährleistung der Ausführung und Abwicklung von Zahlungen an den Händler;
(b) Gewährleistung der Zugänglichkeit, des Bestands oder der Sicherheit von Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter und deren Inhalten, welche vom Händler über die Lokavor-App zugänglich gemacht werden, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks;
(c) Gewährleistung der Erfüllung von zwischen Händlern und Einkäufern über die Lokavor-App geschlossenen Verträge;
(d) Gewährleistung einer 100%-igen technischen Verfügbarkeit der Website, des Marktplatzes sowie der Lokavor-App und der unter § 2 Abs. 1 – 3 dieser Nutzungsbedingungen genannten Leistungen.
(5) Der Zugang des Händlers zum Internet, der für die Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen zwingend erforderlich ist, ist nicht Gegenstand des diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses. Der Händler trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Endgeräte und Netzwerkeinrichtungen.
(6) Lokavor ist berechtigt, den Marktplatz, die Lokavor-App und die unter § 2 Abs. 1 – 3 dieser Nutzungsbedingungen genannten Leistungen sowie die Website zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen, sofern dies zu keiner wesentlichen Einschränkung der vereinbarten Leistungen führt und die Anpassung dem Händler zumutbar ist.
(7) Der Händler wird jeweils die von Lokavor bereitgestellten Versionen der Lokavor-App nutzen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Mit Installation und Nutzung der Lokavor-App bzw. mit Abschluss der Buchung eines Produktes gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen kommt ein vertragliches Nutzungsverhältnis nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zwischen Händler und Lokavor zustande.
§ 4 Nutzung des Marktplatzes
(1) Lokavor stellt die Nutzung des Marktplatzes an sich unentgeltlich zur Verfügung. Erst durch eine verbindliche Buchung eines Produkts gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen, welches eine kostenpflichtige zusätzliche Funktionalität der Lokavor-App darstellt, entsteht eine Zahlungsverpflichtung des Händlers gegenüber Lokavor. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Marktplatzes können darüber hinaus eventuell Kosten, insbesondere durch den Datentransfer beim jeweiligen Netzbetreiber, anfallen. Diese Kosten müssen vom Händler selbst getragen werden.
(2) Der Marktplatz ist möglicherweise in anderen Ländern als Deutschland nicht verfügbar. Ferner macht Lokavor darauf aufmerksam, dass bei der Nutzung des Marktplatzes aus dem Ausland möglicherweise zusätzliche Kosten anfallen, welche der Händler zu tragen hat und selbst mit seinem lokalen Netzanbieter abklären sollte. Möglicherweise ist der Zugriff auf den Marktplatz oder das Herunterladen der Lokavor-App in einem ausländischen Roaming-Netzwerk eingeschränkt oder beeinträchtigt.
(3) Um Marktplatz und die Lokavor-App inklusive der unter § 2 dieser Nutzungsbedingungen genannten Leistungen nutzen zu können, kann es von Zeit zu Zeit erforderlich sein, dass der Händler eine neue Version der Lokavor-App herunterlädt und installiert.
(4) Ein Anspruch auf die Nutzung des Marktplatzes inklusive der unter § 2 dieser Nutzungsbedingungen genannten Leistungen besteht regelmäßig nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Lokavor. Lokavor ist berechtigt, den Betrieb des Marktplatzes aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten ohne Vorankündigung zu unterbrechen. In allen anderen Fällen erfolgt, soweit möglich, eine Vorankündigung in geeigneter Weise und mit angemessener Frist.
§ 5 Nutzerkonten
(1) Für die Buchung eines Produktes gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen und Inanspruchnahme bestimmter Leistungen ist die Erstellung eines Nutzerkontos über die Website oder die Lokavor-App erforderlich. Die Erstellung eines Nutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse sowie des Vor- und Nachnamens des Händlers möglich. Nach Erstellung eines Nutzerkontos erhält der Händler eine Bestätigungsmail mit einem 5-stelligen Code zur Verifizierung, welcher einmalig beim ersten Login abgefragt wird. Der Händler sichert zu, dass die bei Erstellung seines Nutzerkontos angegebenen Daten zutreffend und vollständig sind. Für jede Anmeldung mit dem Nutzerkonto sind anschließend die Eingabe der E-Mail-Adresse des Händlers und des individuellen Kennworts (nachfolgend „Zugangsdaten“) erforderlich.
(2) Alle Nutzerkonten sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Händler und seinen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Händler verwendet werden. Der Händler ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Händler ist auch für die Geheimhaltung der Zugangsdaten seitens seiner Mitarbeiter verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Der Händler ergreift alle ihm zumutbaren Maßnahmen, um eine unberechtigte Nutzung des Marktplatzes zu verhindern. Bei Kenntnis oder Verdacht des Missbrauchs von Zugangsdaten durch einen Dritten wird der Händler Lokavor hierüber unverzüglich informieren. Lokavor ist bei dem Verdacht eines Missbrauchs berechtigt, den Zugang zum Nutzerkonto so lange zu sperren, bis die Umstände aufgeklärt sind und der Missbrauch abgestellt ist bzw. ausgeschlossen werden kann. Lokavor behält sich das Recht vor, die Nutzerdaten eines Händlers zu ändern; in einem solchen Fall wird Lokavor den Händler hierüber unverzüglich informieren. Weitergehende Rechte von Lokavor bleiben vorbehalten. Der Händler haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
(3) Handlungen und Unterlassungen unter Verwendung des jeweiligen Nutzerkontos eines Händlers sind dem Händler grundsätzlich zuzurechnen. Händler sind für alle, unter Verwendung ihres jeweiligen Nutzerkontos, abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Nutzerkonto des Händlers abgegebene Erklärungen haften Händler in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.
§ 6 Buchung und Nutzung der Produkte
(1) Voraussetzung für die kostenpflichtige Nutzung, der auf der Website und in der Android-Version der Lokavor-App beschriebenen Produkte, welche zusätzliche Funktionen der Lokavor-App darstellen, ist die verbindliche Buchung dieser über die Website oder die Android-Version der Lokavor-App. Die Nutzung der Produkte steht nur Unternehmen zur Verfügung.
(2) Der Nutzer hat im Buchungsprozess seine Firmendaten (Firmenname, Adresse), eine Hauptkategorie für sein Geschäft sowie seine Rechnungs- oder Kreditkartendaten anzugeben. Der Abschluss der Buchung erfolgt durch Buchungsbestätigung per E-Mail. Durch die Buchung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag über eine Vertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten zwischen Lokavor und dem jeweiligen Händler nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die vom Händler zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf der Website und der Android-Version der Lokavor-App einsehbar sind.
(3) Die jeweils im Rahmen der Nutzung eines kostenpflichtigen Produkts anfallenden Vergütungen werden jährlich im Voraus abgerechnet und sind unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch gegebenenfalls zzgl. Mehrwertstellung, zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Händler einverstanden.
(4) Der Händler steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seiner Buchung gem. Absatz 2, gegenüber Lokavor und anderen Händlern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Lokavor alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Händler bei der Erstellung seines Nutzerkontos gemacht werden.
(5) Lokavor ist berechtigt, den Händler für die Nutzung der Produkte zu sperren oder den Zugang zum Nutzerkonto zu verwehren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Händler kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
§ 7 Nutzungsrechte Markplatz
(1) Soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, erhält der Händler das auf die Laufzeit dieses Vertrages begrenzte, nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare Recht eingeräumt, den Marktplatz zu eigenen geschäftlichen Zwecken nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen in dem von Lokavor zur Verfügung gestellten Umfang zu nutzen. Hiervon umfasst, ist das Recht des Händlers den Marktplatz nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen mittels der Lokavor-App für eigene Zwecke abzurufen, sich anzeigen zu lassen und bestimmungsgemäß zu verwenden.
(2) Für Drittleistungen, die Lokavor dem Händler über den Marktplatz bereitstellt, gelten – sofern nicht anders vereinbart – ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Auf entsprechende Anforderung stellt Lokavor dem Händler die Nutzungsbedingungen der Drittanbieter zur Verfügung.
(3) Im Zusammenhang mit der Nutzung der Lokavor-App und der Nutzung der Produkte gelten vorrangig jeweils die entsprechenden Bestimmungen des § 8 oder des § 9 dieser Nutzungsbedingungen.
§ 8 Nutzungsrechte Lokavor-App
(1) Soweit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, erhält der Händler ein nicht-ausschließliches, nicht-unterlizenzierbares, zeitlich auf die Dauer der vertraglichen Beziehungen beschränktes Recht, die Lokavor-App nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen in dem von Lokavor zur Verfügung gestellten Umfang zu installieren und zu nutzen.
(2) Eine Vervielfältigung der Lokavor-App, welche über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus geht, ist dem Händler nicht erlaubt. Eine Änderung der Lokavor-App bzw. der Website sowie eine Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind untersagt. §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt. Eine Rechteeinräumung am Quellcode von Software ist nach diesem Vertrag unter keinen Umständen vorgesehen und bedarf – soweit eine entsprechende Überlassung überhaupt in Betracht kommt – stets einer gesonderten Vereinbarung mit Lokavor.
§ 9 Nutzungsrechte Produkte
(1) Vorbehaltlich der Buchung gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen und so weit nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, erhält der Händler ein auf die Laufzeit des gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen geschlossenen Vertrags begrenzte, nicht-ausschließliche und nicht-unterlizenzierbares Recht, das jeweils gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen gebuchte Produkt (LokavorMicrosite, LokavorQuickshop und/oder LokavorBox) sowie die jeweils zugehörigen Funktionalitäten und bereitgestellten Inhalte (vgl. § 2 Abs. 3 dieser Nutzungsbedingungen) bestimmungsgemäß zu nutzen.
Hinsichtlich des jeweiligen Produkts umfasst dieses Recht u. a.:
i. im Falle von Inhalten zur Offline-Kommunikation (z. B. individuelle QR-Codes): die physische Vervielfältigung und Weitergabe der (daraus abgeleiteten) Inhalte an Interessenten und Endkunden nach bestimmungsgemäßer Gebrauchsweise und Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen, oder
ii. im Falle von Inhalten zur Online-Kommunikation (z. B. Templates für die Präsentation von Geschäften über die Lokavor-App): die digitale Bereitstellung für die öffentliche Zugänglichmachung nach bestimmungsgemäßer Gebrauchsweise und Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen.
Jegliche Nutzung ist auf den Händler und seine Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Händler zu dessen eigenen Geschäftszwecken beschränkt.
(2) Eine anderweitige Nutzung der gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen gebuchten Produkte sowie der jeweils zugehörigen Funktionalitäten und bereitgestellten Inhalte oder – insbesondere kommerzielle – Verwertung ist dem Händler ausdrücklich untersagt. Insbesondere die Vermietung, Überlassung, Unterlizenzierung oder der Gebrauch durch oder für Dritte, Timesharing-, Outsourcing- oder Rechenzentrumsnutzung oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung des jeweiligen Produkts sowie der jeweils zugehörigen Funktionalitäten und bereitgestellten Inhalte durch oder für Dritte ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung von Lokavor nicht erlaubt. Das Erstellen systematischer Sammlungen aus im Rahmen des jeweiligen Produkts zur Verfügung gestellten Inhalte, die (über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende) systematische Weitergabe oder Zugänglichmachung von solchen Inhalten an Dritte sowie die Nutzung der jeweiligen Produkte sowie der jeweils zugehörigen Funktionalitäten und bereitgestellten Inhalte zum Zweck der geschäftsmäßigen Informations- oder Dienstleistungsvermittlung sind ebenfalls nicht gestattet. Auch Bearbeitungen oder sonstige Änderungen sowie andere Nutzungs- und Verwertungsformen der jeweiligen Produkte sowie der jeweils zugehörigen Funktionalitäten und bereitgestellten Inhalte, sind - soweit diese jeweils über die von Lokavor nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen vorgesehene Art und Weise (z. B. Individualisierungsmöglichkeiten der Microsite) hinausgeht - ausdrücklich untersagt.
§ 10 Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Sämtliche in der Lokavor-App angegebenen Preise verstehen sich, je nach Einstellung des Händlers, in Euro (EUR) oder in Schweizer Franken (CHF).
(2) Die Bezahlung der gebuchten Produkte erfolgt entweder per Kreditkarte oder per Rechnung, welche dem Händler auf dem Postweg zugeht. Die Zahlungsabwicklung erfolgt für die Zahlungsart „Kreditkarte“ über von uns eingesetzte Zahlungsdienstleister, wie z. B. Stripe Payments Europe, Ltd., C/O A&L GOODBODY, IFSC, North Wall Quay IFSC, 66288, Ireland (nachfolgend „Stripe“) unter Geltung der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Die Nutzungsbedingungen von Stripe sind einsehbar unter https://stripe.com/payment-terms/legal.
(3) Zahlungen sind jährlich im Voraus unmittelbar nach Buchung gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen bzw. unmittelbar mit Zugang der Rechnung beim Händler ohne Abzug, jedoch gegebenenfalls zzgl. Mehrwertstellung, zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Im Falle des Verzuges sind die Forderungen von Lokavor gemäß den gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs zu verzinsen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Lokavor bleiben vorbehalten. Lokavor behält sich außerdem vor, im Falle des Zahlungsverzugs die ihrerseits zu erbringenden Leistungen bis zur Rechnungsbegleichung durch den Händler zurückzubehalten. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Händler einverstanden.
§ 11 Abschluss von Verträgen zwischen Händlern und Einkäufern
(1) Händler haben die Möglichkeit, ihre Artikel über den Marktplatz im Rahmen der Nutzung der entsprechenden Produkte, nachdem diese gem. § 6 der Nutzungsbedingungen gebucht wurden, zu bewerben, gegenüber Einkäufern anzubieten und entsprechende Kaufverträge mit den Einkäufern zu schließen. Verträge über Artikel der Händler, die über den Marktplatz abgeschlossen werden können, kommen ausschließlich zwischen dem Händler und dem jeweiligen Einkäufer zustande. Solche Verträge, die über den Marktplatz geschlossen werden, berechtigen und verpflichten ausschließlich den Händler und den jeweiligen Einkäufer. Lokavor ist nicht Vertragspartner bezüglich der über den Marktplatz angebotenen Leistungen der Händler. Lokavor übernimmt für die über den Marktplatz geschlossenen Verträge zwischen den Händlern und Einkäufern weder eine Garantie für die Erfüllung der Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Artikel. Lokavor trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen Händler und Einkäufer zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
(2) Einkäufer können Angebote und Artikel der Händler in der Lokavor-App durch Anwählen des Buttons „In den Warenkorb legen“ auswählen. Durch Anwählen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Einkäufer ein verbindliches Angebot zur Bestellung des ausgewählten Angebots oder Artikel ab.
(3) Der Vertrag zwischen Händler und Einkäufer kommt erst zustande, wenn der Händler dem Einkäufer die Annahme und Bearbeitung der Bestellung per Nachricht über die Lokavor-App bestätigt.
(4) Sollte das vom Einkäufer gewünschte Angebot oder die gewünschte Ware nicht verfügbar sein, sieht der Händler von einer Bestellbestätigung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Der Händler wird den Einkäufer hierüber unverzüglich informieren und eine gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
(5) Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Einkäufer und Händler entsteht auf Seiten des Einkäufers eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem jeweiligen Händler. Der Einkäufer kann diese Zahlungsverpflichtung durch Nutzung einer Online-Zahlungsmethode über die Lokavor-App oder durch Bezahlung am Abholort bzw. im Geschäft des Händlers erfüllen. Zur Zahlungsabwicklung stellt Lokavor eine Online-Zahlungsmethode zur Verfügung. Hierbei darf Lokavor auch Dritte hinzuziehen. Der Händler kann dem Einkäufer die Online-Zahlungsmethode über den entsprechenden Online-Zahlungsdienstleister ermöglichen, indem er kostenlos ein Konto bei dem entsprechendem Online-Zahlungsdienstleister erstellt. Im Rahmen der Nutzung der Online-Zahlungsmethode gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Online-Zahlungsdienstleisters. Die bevorzugte Zahlungsweise wird verbindlich vom Einkäufer beim Bestellvorgang ausgewählt.
(6) Bei Zahlung mittels einer von Stripe angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., C/O A&L GOODBODY, IFSC, North Wall Quay IFSC, 66288, Ireland unter Geltung der Nutzungsbedingungen von Stripe, einsehbar unter https://stripe.com/payment-terms/legal.
§ 12 Rechte an Inhalten des Händlers
Der Händler räumt Lokavor ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches, unterlizenzierbares Recht ein, die von ihm in der Lokavor-App eingestellten Inhalte unentgeltlich zu verwerten. Lokavor ist jederzeit berechtigt, die Inhalte selbst oder durch Dritte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Der Händler verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung. Von dieser Regelung unberührt bleibt die Möglichkeit des Händlers, Dritten Rechte an von ihm eingestellten Inhalten einzuräumen.
§ 13 Fremde Inhalte
(1) Der Händler verpflichtet sich, keine Inhalte, über die Lokavor-App einzugeben, zu speichern oder zu veröffentlichen, deren Veröffentlichung, Speicherung oder Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, Vereinbarungen mit Dritten (z. B. zur Geheimhaltung) oder die guten Sitten verstößt. Dem Händler ist es insbesondere untersagt, über die Lokavor-App Inhalte einzugeben, zu speichern oder zu veröffentlichen, die
(a) rassistischen, diskriminierenden, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen, verfassungsfeindlichen oder/und sonst rechtswidrigen Charakter haben;
(b) Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Designs, Geschäftsgeheimnisse oder andere Schutzrechte Dritter verletzen;
(c) personenbezogene Daten von betroffenen Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung oder ohne entsprechende gesetzliche Erlaubnis zum Gegenstand haben.
(2) Der Händler versichert, datenschutz-, urheber- und marken- und kennzeichenrechtliche Bestimmungen sowie Betriebsgeheimnisse zu beachten und personenbezogene Daten nur im Rahmen und unter Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten. Der Händler wird dafür Sorge tragen, dass er über die notwendigen Nutzungsrechte an sämtlichen von ihm hochgeladenen Inhalten sowie sonstigen von seiner Seite aus bereitgestellten Arbeitsergebnissen und Inhalten (wie insbesondere Logos, Grafiken und Bilddateien) für die Gesamtdauer der Vertragslaufzeit und – soweit erforderlich auch darüber hinaus – verfügt und hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Lokavor lehnt jedwede Haftung für Inhalte, die der Händler in der Lokavor-App hochlädt, ab und verweist, soweit zulässig, Anspruchsstellende an den Händler.
(3) Lokavor behält es sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
(4) Der Händler stellt Lokavor auf erstes Anfordern frei, verteidigt und hält Lokavor schadlos von und gegen alle Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, die auf einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung des Marktplatzes inklusive der unter § 2 dieser Nutzungsbedingungen genannten Leistungen beruhen, sofern der Händler diese zu vertreten hat oder die sich aus vom Händler verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Marktplatzes und den unter § 2 dieser Nutzungsbedingungen genannten Leistungen verbunden sind. Der Händler übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von Lokavor einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
(5) Die Bestimmungen unter § 16 dieser Nutzungsbedingungen bleiben von den vorstehenden Regelungen dieses § 13 unberührt.
§ 14 Sonstige Pflichten der Händler
(1) Der Händler wird Lokavor im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unterstützen und sämtlichen Beistellungs- und Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllen.
(2) Der Händler verpflichtet sich dazu über die Lokavor-App eingestellte Informationen über die angebotenen Artikel gemäß der Kennzeichnungspflichten aus der Lebensmittelinformations-Verordnung sowie über die jeweiligen Artikelpreise und die Verfügbarkeit der angebotenen Artikel tagesaktuell zu halten.
(3) Der Händler verpflichtet sich keine Waren und Gegenstände über den Marktplatz zu bewerben oder anzubieten, deren Angebot oder Verkauf gegen jeweils geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographische oder jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere, etc. Lokavor ist berechtigt, ein solches Angebot unverzüglich zu entfernen.
(4) Der Händler verpflichtet sich, über die im Rahmen der Lokavor-App zur Verfügung stehenden Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere der Follower-Funktion, keine Nachrichten zu versenden, die beleidigenden, diskriminierenden, anstößigen, drohenden oder in sonstiger Weise rechtswidrigen Charakter haben.
(5) Der Händler verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise, Sicherheit und Stabilität des Marktplatzes, der Lokavor-App sowie der unter § 2 dieser Nutzungsbedingungen genannten Leistungen oder der Website beeinträchtigen könnten. Der Händler wird insbesondere nicht auf Daten zugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Lokavor-App und/oder die Website übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
(6) Der Händler trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Daten. Hierzu zählt auch die Beachtung der allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie der gegebenenfalls anwendbaren spezifischen Aufbewahrungspflichten und -fristen.
(7) Der Händler verpflichtet sich Geschäfte über die Lokavor-App ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.
(8) Jede Nutzung des Marktplatzes für rechtswidrige Zwecke ist untersagt. Bei jeder Nutzung sind die geltenden Gesetze zu beachten. Jeder Verstoß durch einen Händler kann zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos und/oder der Zurückbehaltung der unter § 2 dieser Nutzungsbedingungen genannten Leistungen führen. Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen. Weitergehende Rechte von Lokavor bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(9) Der Händler verpflichtet sich alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus, Lokavor von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Händler gegen Lokavor geltend machen.
(10) Die Bestimmungen unter § 16 dieser Nutzungsbedingungen bleiben von den vorstehenden Regelungen dieses § 14 unberührt.
§ 15 Gewährleistung
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen dieses § 15 gelten nur für der Gewährleistung zugängliche Vertragsgegenstände.
(2) Ansprüche können nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Händler nachvollziehbar beschrieben werden können. Keinen Mangel stellen Funktionsbeeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Leistungen dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Händlers, fehlerhaften Daten, unsachgemäßer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Händlers stammenden Umständen resultieren. Die Gewährleistung für Mängel setzt ferner voraus, dass der Händler die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht selbst oder durch Dritte unautorisiert verändert oder entgegen den vertraglichen Vorgaben (z. B. auf einer anderen Systemumgebung) genutzt hat, es sei denn, der Händler weist nach, dass der jeweilige Mangel hiervon unabhängig ist und auch die Fehleranalyse bzw. -beseitigung durch Lokavor dadurch nicht beeinträchtigt wird.
(3) Lokavor bemüht sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren, die Verfügbarkeit des Marktplatzes, der Lokavor-App sowie der kostenpflichtigen Produkte (vorbehaltlich einer Buchung gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen) möglichst konstant sicherzustellen. Ein Selbstbeseitigungsrecht des Händlers sowie eine verschuldensunabhängige Haftung von Lokavor wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren ist ausgeschlossen; § 16 Absatz 2 Buchstabe a und § 16 Absatz 12 dieser Nutzungsbedingungen gelten entsprechend.
(4) Weisen die vertragsgegenständlichen Leistungen einen Rechtsmangel auf, wird Lokavor nach eigener Wahl dem Händler (a) eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dieser Leistung verschaffen, (b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder (c) die Leistung unter Erstattung der dafür von dem Händler geleisteten Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen, wenn Lokavor keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Lokavor kann die betroffenen vertragsgegenständlichen Leistungen alternativ auch ganz oder teilweise gegen gleichwertige austauschen, wenn dies für den Händler zumutbar ist. Die Interessen des Händlers werden dabei angemessen berücksichtigt.
(5) Lokavor wird die Händler im Rahmen der Haftungsgrenzen des § 16 dieser Nutzungsbedingungen von allen durch die Schutzrechtsverletzung entstandenen Schäden freistellen, soweit diese auf einem von Lokavor zu vertretenden Rechtsmangel beruhen.
(6) Die Nacherfüllung bei Mängeln erfolgt nach Wahl von Lokavor durch Beseitigung der Störung, Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass Lokavor zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen einer Störung zu vermeiden. Unerhebliche Beeinträchtigungen beim Zugriff auf den Marktplatz durch die Lokavor-App und/oder beim Datenabruf, die den Gebrauch und die Funktion des Marktplatzes einschließlich des darüber bereitgestellten Inhalts nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.
(7) Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund von Mängeln gilt ausschließlich § 16 dieser Nutzungsbedingungen.
(8) Darüberhinausgehende Ansprüche auf Mängelbeseitigung nach dem Vertragsschluss im Sinne einer Dauergewährleistung bestehen nicht.
§ 16 Haftung
(1) Erbringt Lokavor gegenüber dem Händler Leistungen, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, haftet Lokavor insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(2) Im Übrigen haftet Lokavor für entstandene Schäden und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Unmöglichkeit oder aufgrund Verzugs mit einer Leistungspflicht sowie bei Mängeln und aus unerlaubter Handlung, nur in folgendem Umfang:
(a) bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Lokavor eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
(b) in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Händler deshalb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens.
(3) In den Fällen von § 16 Absatz 2 Buchstabe b ist die Haftung von Lokavor für alle Schadensfälle insgesamt in der Summe der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der Vergütung, der, während der zwölf (12) Monate vor dem bzw. den Schadensereignissen vom Händler gezahlt oder geschuldet wird.
(4) Bei dem Verlust von Daten haftet Lokavor in den Grenzen der vorstehenden Absätze nur für solche von ihr schuldhaft verursachten Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, d. h. dem Stand der Technik entsprechender, und risikoadäquater Datensicherung durch den Händler entstanden wären.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Verstöße gegen die Regelungen von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung zwischen den Vertragspartnern und für Verstöße gegen anwendbare Datenschutzvorschriften.
(6) Bei dem Verlust von Daten haftet Lokavor in den Grenzen der vorstehenden Absätze nur für solche von ihr schuldhaft verursachten Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, d. h. dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechender, und risikoadäquater Datensicherung durch den Händler entstanden wären.
(7) Lokavor haftet grundsätzlich nicht für gegen den Händler erhobene Forderungen, die aus der Veröffentlichung von Inhalten, ungeachtet, ob der Händler selbst oder Lokavor diese für den Händler veröffentlicht hat, oder dem Verkauf des Händlers von Artikeln über den Marktplatz herrühren. Dies gilt insbesondere, wenn der Händler seinen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen nicht nachgekommen ist. Dies gilt nicht, soweit Lokavor eine Rechtsverletzung allein oder zu einem überwiegenden Teil zu vertreten hat. In derartigen Fällen gelten die vorstehenden Regelungen dieses § 16 entsprechend.
(8) Soweit über die Lokavor-App eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet Lokavor weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken, Websites oder Dienste, noch für den Inhalt derselben.
(9) Lokavor ist dem Händler gegenüber nicht haftbar, wenn eine Abwicklung von Zahlungen an den Händler nicht ausgeführt wird, weil die Zahlungsabwicklung über die Lokavor-App aufgrund einer technischen Störung nicht zur Verfügung steht.
(10) Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.
(11) Die vorstehenden Bestimmungen gelten in gleichem Umfang auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Lokavor.
(12) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 17 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit durch Lokavor
(1) Die von Lokavor eingesetzten Server sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Händler ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit, der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes über die Lokavor-App und der Website übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
(2) Lokavor wird im Übrigen alle den Händler betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Lokavor behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn Lokavor aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Händlers offenlegen muss.
(3) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von Lokavor unter https://lokavor.de/datenschutzrichtlinien.html verwiesen.
(4) Geschäftsgeheimnisse des Händlers i.S.v. § 2 Nr. 1 GeschGehG darf Lokavor im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.
§ 18 Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Händlers aus dem Vertrag mit Lokavor auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber Lokavor ist der Händler nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 19 Vertragsdauer
(1) Das Vertragsverhältnis über die kostenfreie Nutzung des Marktplatzes zwischen Lokavor und dem Händler wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es beginnt mit der Installation und Nutzung der Lokavor-App bzw. dem Abruf der Website.
(2) Der zwischen Lokavor und dem Händler im Rahmen der kostenpflichtigen Buchung eines Produkts gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen geschlossener Dienstvertrag unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab der Buchung gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen. Nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit läuft der geschlossene Dienstvertrag zwischen Lokavor und dem Händler automatisch aus, es sei denn der Händler verlängert diesen um weitere zwölf (12) Monate über das Anwählen des entsprechenden Buttons in der Lokavor-App oder der Website.
(3) Das Recht beider Parteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für Lokavor insbesondere:
(a) der Verstoß eines Händlers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird, sofern eine solche Frist unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht entbehrlich ist;
(b) die deliktische Handlung eines Händlers oder der Versuch einer solchen, z. B. Betrug;
(c) der Verzug des Händlers mit einer zu leistenden Zahlung gegenüber Lokavor um mehr als sechs Wochen;
(d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Lokavor liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
(4) Eine Kündigung des Dienstvertrags zwischen Lokavor und dem Händler betreffend die kostenpflichtigen Produkte hat keinen Einfluss auf bereits getätigte Buchungen bzw. aufgegebene Bestellungen sowie deren Abwicklung. Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und Einkäufern, insbesondere Zahlungsverpflichtungen bezüglich einzelner bereits getätigter Käufe bzw. aufgegebener Bestellungen gegenüber dem Händler bleiben hiervon ebenso unberührt. Für Kündigungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem jeweiligen Einkäufer und dem Händler gelten die Vereinbarungen zwischen Händler und Einkäufer, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers.
(5) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Lokavor . Lokavor ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Händlers zu klagen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.